Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-24, 8 L 475/21

8 L 475/21Verwaltungsgericht24.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 475/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-24

Aktenzeichen: 8 L 475/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0324.8L475.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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