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1 L 2457/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 1 L 2457/20
1 L 2457/20Verwaltungsgericht18.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 1 L 2457/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.1L2457.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu vier Fünfteln, die Antragsgegnerin zu einem Fünftel.
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