Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 1 L 2457/20

1 L 2457/20Verwaltungsgericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2457/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 1 L 2457/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.1L2457.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 2. November 2020 (1 K 5970/20) wird hinsichtlich Ziffer II. sowie Ziffer VI., soweit darin ein Zwangsgeld für einen Verstoß gegen Ziffer II. angedroht wird, des Bescheids vom 16. April 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. September 2020 angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu vier Fünfteln, die Antragsgegnerin zu einem Fünftel.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

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