Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 19 L 83/21

19 L 83/21Verwaltungsgericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 83/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 19 L 83/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.19L83.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Antragsgegners im Jahr 2021 zuzulassen, bis er unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Bewerbung der Antragstellerin entschieden hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.