projekte
13 K 1190/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 13 K 1190/20
13 K 1190/20Verwaltungsgericht18.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 13 K 1190/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.13K1190.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 000000000000000). *(1)
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.