Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-18, 13 K 1189/20

13 K 1189/20Verwaltungsgericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 1189/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 13 K 1189/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0318.13K1189.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 000000000000000) wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.

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