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12 K 4358/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-16, 12 K 4358/20.A
12 K 4358/20.AVerwaltungsgericht16.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: 12 K 4358/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0316.12K4358.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundesamts vom 23.07.2020 verpflichtet, Ziffer 2 seines Bescheids vom 06.03.2015 aufzuheben.
Die Klägerin und die Beklagte tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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