Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-15, 19 L 163/21

19 L 163/21Verwaltungsgericht15.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 163/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 19 L 163/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0315.19L163.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.

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