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6 K 7659/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-08, 6 K 7659/18.A
6 K 7659/18.AVerwaltungsgericht08.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-08
Aktenzeichen: 6 K 7659/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0308.6K7659.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26.10.2018 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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