Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-08, 6 K 7659/18.A

6 K 7659/18.AVerwaltungsgericht08.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 7659/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-08

Aktenzeichen: 6 K 7659/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0308.6K7659.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26.10.2018 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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