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22 K 6940/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-08, 22 K 6940/19
22 K 6940/19Verwaltungsgericht08.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-08
Aktenzeichen: 22 K 6940/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0308.22K6940.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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