Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-25, 2 L 215/21

2 L 215/21Verwaltungsgericht25.02.2021

Regest

1. Zur rechtlichen Einstufung eines ca. 30 m hohen Mobilfunkmastes (nebst Steigleiter und Technikschränken) im Netz der Deutschen Telekom als fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 2. Ein derartiges Bauvorhaben kann auch in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden 3. Zu den Anforderungen an die Ausübung des Ausnahmeermessens 4. Zu möglichen Abwehransprüchen betroffener Nachbarn nach den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 215/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-25

Aktenzeichen: 2 L 215/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0225.2L215.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

    1. Zur rechtlichen Einstufung eines ca. 30 m hohen Mobilfunkmastes (nebst Steigleiter und Technikschränken) im Netz der Deutschen Telekom als fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
    1. Ein derartiges Bauvorhaben kann auch in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden
    1. Zu den Anforderungen an die Ausübung des Ausnahmeermessens
    1. Zu möglichen Abwehransprüchen betroffener Nachbarn nach den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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