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2 L 215/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-25, 2 L 215/21
2 L 215/21Verwaltungsgericht25.02.2021
1. Zur rechtlichen Einstufung eines ca. 30 m hohen Mobilfunkmastes (nebst Steigleiter und Technikschränken) im Netz der Deutschen Telekom als fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 2. Ein derartiges Bauvorhaben kann auch in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden 3. Zu den Anforderungen an die Ausübung des Ausnahmeermessens 4. Zu möglichen Abwehransprüchen betroffener Nachbarn nach den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 2 L 215/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0225.2L215.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
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