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8 K 3303/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-24, 8 K 3303/18
8 K 3303/18Verwaltungsgericht24.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 8 K 3303/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0224.8K3303.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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