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7 K 6004/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-23, 7 K 6004/17
7 K 6004/17Verwaltungsgericht23.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 7 K 6004/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0223.7K6004.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 19.07.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2017 insoweit rechtswidrig war, als er die Verlängerung der Parallelimport-Zulassung für das Arzneimittel „D. 10 mg Film Tabletten“ für das Lieferland Slowenien versagte.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten für beide Beteiligte vorläufig vollstreckbar. Jeder Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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