Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-23, 2 K 6495/19

2 K 6495/19Verwaltungsgericht23.02.2021

Regest

Ermessenerwägungen bei Ausspruch eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots; Nichterreichbarkeit eines bebauten Gründstücks im Brandfall

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 6495/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-23

Aktenzeichen: 2 K 6495/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0223.2K6495.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Ermessenerwägungen bei Ausspruch eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots; Nichterreichbarkeit eines bebauten Gründstücks im Brandfall

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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