Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-09, 5 L 130/21

5 L 130/21Verwaltungsgericht09.02.2021

Regest

Einzelfall einer einstweiliger Anordnung auf Aufenthaltssicherung wegen möglicher Aufenthaltserlaubnis aus nachhaltiger Integration (verneint)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 5 L 130/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-09

Aktenzeichen: 5 L 130/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0209.5L130.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 2 Abs. 3 AufenthG, § 25b AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG, § 60a AufenthG; §123 Abs. 1 VwGO,

Leitsätze

Einzelfall einer einstweiliger Anordnung auf Aufenthaltssicherung wegen möglicher Aufenthaltserlaubnis aus nachhaltiger Integration (verneint)

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtanwalt N. aus B. wird mangels Vorlage einer Erklärung der Antragsteller über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgelehnt.

Der Antrag auf Abschiebungsschutz wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.250,- Euro festgesetzt.

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