Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-03, 10 K 4110/18

10 K 4110/18Verwaltungsgericht03.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 4110/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-03

Aktenzeichen: 10 K 4110/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0203.10K4110.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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