Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-01, 20 L 2027/20

20 L 2027/20Verwaltungsgericht01.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 2027/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-01

Aktenzeichen: 20 L 2027/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0201.20L2027.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung nicht die Fütterung von „Tauben“, sondern von „verwilderten Haustauben und Wildtauben“ regelt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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