Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-28, 8 K 14644/17

8 K 14644/17Verwaltungsgericht28.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 14644/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-28

Aktenzeichen: 8 K 14644/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0128.8K14644.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamts vom 20. September 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. November 2017 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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