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19 K 4370/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-28, 19 K 4370/19
19 K 4370/19Verwaltungsgericht28.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 19 K 4370/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0128.19K4370.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfefestsetzungsbescheides vom 07.02.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.06.2019 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe i.H.v. 470,27 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu gewähren.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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