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7 K 4931/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-26, 7 K 4931/20
7 K 4931/20Verwaltungsgericht26.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: 7 K 4931/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0126.7K4931.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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