Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-26, 14 K 769/20

14 K 769/20Verwaltungsgericht26.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 769/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-26

Aktenzeichen: 14 K 769/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0126.14K769.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 19/20 und die Beklagte 1/20 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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