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19 K 6514/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-21, 19 K 6514/19
19 K 6514/19Verwaltungsgericht21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 19 K 6514/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0121.19K6514.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Bescheid des beklagten Landes vom 02.10.2019 rechtswidrig war.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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