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13 K 6862/16•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-21, 13 K 6862/16
13 K 6862/16Verwaltungsgericht21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 13 K 6862/16
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0121.13K6862.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
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