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21 L 2082/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-20, 21 L 2082/20
21 L 2082/20Verwaltungsgericht20.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 21 L 2082/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0120.21L2082.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Der Beschluss vom 4. Januar 2021 wird - ungeachtet erheblicher Zweifel am Rechtsschutzbedürfnis, da die zu berichtigende Passage ohne Belang ist - auf Antrag dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 2 letzter Absatz heißt: „2. die Antragsgegnerin zu verpflichten unter Änderung ihrer Genehmigung vom 12. Dezember 2019 (XX0-00/000) die Entgelte für Standard-, für Kompakt-, für Groß- und für Maxibriefe (jeweils national) unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 - 6 C 1.19 - binnen 3 Monaten vorläufig neu zu genehmigen,“.
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