Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-18, 20 L 2340/19

20 L 2340/19Verwaltungsgericht18.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 2340/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-18

Aktenzeichen: 20 L 2340/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0118.20L2340.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 20 K 6706/20 untersagt, den Breslauer Platz in Köln nebst Zugangs- und Nebenstraßen, die von den installierten PTZ- und Multifocus-Kameras miterfasst werden, mittels Videokameras zu beobachten und Bildaufzeichnungen zu fertigen und zu speichern.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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