Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-14, 23 K 8105/18

23 K 8105/18Verwaltungsgericht14.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 8105/18 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 23 K 8105/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0114.23K8105.18.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 22. November 2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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