Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-11, 10 K 4202/19

10 K 4202/19Verwaltungsgericht11.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 4202/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-11

Aktenzeichen: 10 K 4202/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0111.10K4202.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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