Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-04, 21 L 2082/20

21 L 2082/20Verwaltungsgericht04.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 L 2082/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 21 L 2082/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0104.21L2082.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 15. Januar 2020 (VG Köln 21 K 273/20) gegen Ziffer 1. des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 12. Dezember 2019 (XX0-00/000) wird im Verhältnis zwischen den Beteiligten angeordnet, soweit es um die Genehmigung der Entgelte für Standard-, für Kompakt-, für Groß- und für Maxibriefe (jeweils national) geht. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 50%; Antragsgegnerin und Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens ebenfalls zu 50%. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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