Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-28, 2 K 5649/18

2 K 5649/18Verwaltungsgericht28.12.2020

Regest

Zur Übergangsregelung des § 90 Abs. 4 BauO NRW 2018.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 5649/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-28

Aktenzeichen: 2 K 5649/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1228.2K5649.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Zur Übergangsregelung des § 90 Abs. 4 BauO NRW 2018.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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