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6 K 10995/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-17, 6 K 10995/17
6 K 10995/17Verwaltungsgericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 6 K 10995/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1217.6K10995.17.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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