Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-16, 2 K 2208/20

2 K 2208/20Verwaltungsgericht16.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 2208/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-16

Aktenzeichen: 2 K 2208/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1216.2K2208.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Zurückstellungsbescheid der Beklagten vom 06. April 2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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