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22 K 5739/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-14, 22 K 5739/20
22 K 5739/20Verwaltungsgericht14.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: 22 K 5739/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1214.22K5739.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Ordnungsverfügung vom 21. September 2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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