Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-11, 7 L 1901/20

7 L 1901/20Verwaltungsgericht11.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 L 1901/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-11

Aktenzeichen: 7 L 1901/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1211.7L1901.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festge-

setzt.

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