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7 L 1901/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-11, 7 L 1901/20
7 L 1901/20Verwaltungsgericht11.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 7 L 1901/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1211.7L1901.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
setzt.
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