Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-11, 24 L 1230/20

24 L 1230/20Verwaltungsgericht11.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 24 L 1230/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-11

Aktenzeichen: 24 L 1230/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1211.24L1230.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die mit dem Haftungsbescheid verbundene Zahlungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Juni 2020 wird hinsichtlich des auf das Jahr 2014 entfallenden Betrages von 2.602,21 Euro angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.306,67 Euro festgesetzt.

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