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21 L 2254/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-04, 21 L 2254/20
21 L 2254/20Verwaltungsgericht04.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 21 L 2254/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1204.21L2254.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Antragstellerin zu 2. trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst sowie die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der Gerichtskosten und die Hälfte seiner eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 1.
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