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24 L 1012/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-27, 24 L 1012/20
24 L 1012/20Verwaltungsgericht27.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 24 L 1012/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1127.24L1012.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers vom 18. November 2019 gegen die mit dem Haftungsbescheid verbundene Zahlungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 7. November 2019 wird hinsichtlich des nicht von der Vollziehung ausgesetzten Betrages von 35.159,47 Euro angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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