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19 K 4352/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-27, 19 K 4352/18
19 K 4352/18Verwaltungsgericht27.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 19 K 4352/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1127.19K4352.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 31.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.05.2018 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 100 € zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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