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19 K 6016/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-26, 19 K 6016/18
19 K 6016/18Verwaltungsgericht26.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 19 K 6016/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1126.19K6016.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die mit Bescheid des PP L. vom 26.07.2018 ausgesprochene Missbilligung wird aufgehoben. Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.07.2019 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erneut unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts zu entscheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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