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7 K 8560/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-24, 7 K 8560/18
7 K 8560/18Verwaltungsgericht24.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 7 K 8560/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1124.7K8560.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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