Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-24, 7 K 13803/17

7 K 13803/17Verwaltungsgericht24.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 13803/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 7 K 13803/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1124.7K13803.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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