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8 K 7160/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-19, 8 K 7160/18
8 K 7160/18Verwaltungsgericht19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 8 K 7160/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1119.8K7160.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % ist aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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