Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-17, 14 K 206/14

14 K 206/14Verwaltungsgericht17.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 206/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 14 K 206/14

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1117.14K206.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 6/7 und die Beklagte 1/7 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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