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9 K 573/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-13, 9 K 573/18
9 K 573/18Verwaltungsgericht13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 9 K 573/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1113.9K573.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Nr. 1, Nr. 3 Abs. 5 und 6 der Verfügung Nr. 61/2016 vom 21. Dezember 2016 in Gestalt der Verfügungen Nr. 67/2017 und Nr. 126/2017 und in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 20. Dezember 2017 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu ¾ und die Klägerin zu ¼.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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