Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-12, 20 K 555/18.A

20 K 555/18.AVerwaltungsgericht12.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 555/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-12

Aktenzeichen: 20 K 555/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1112.20K555.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Soweit die Kläger die Klage hinsichtlich der Verpflichtungsanträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid vom 27.12.2017 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagte je zur Hälfte.

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