Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-11, 22 K 6853/19

22 K 6853/19Verwaltungsgericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6853/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 22 K 6853/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1111.22K6853.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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