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26 K 939/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-05, 26 K 939/20
26 K 939/20Verwaltungsgericht05.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 26 K 939/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1105.26K939.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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