Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-02, 22 K 2379/20

22 K 2379/20Verwaltungsgericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2379/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 22 K 2379/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1102.22K2379.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 28. April 2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.