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22 K 2379/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-02, 22 K 2379/20
22 K 2379/20Verwaltungsgericht02.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 22 K 2379/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1102.22K2379.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 28. April 2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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