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20 K 14560/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-09, 20 K 14560/17
20 K 14560/17Verwaltungsgericht09.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 20 K 14560/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1009.20K14560.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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