Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-09, 20 K 14560/17

20 K 14560/17Verwaltungsgericht09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 14560/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-09

Aktenzeichen: 20 K 14560/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1009.20K14560.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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