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20 K 1252/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-09, 20 K 1252/18
20 K 1252/18Verwaltungsgericht09.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 20 K 1252/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1009.20K1252.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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