Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-09, 12 L 1325/20.A

12 L 1325/20.AVerwaltungsgericht09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 1325/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-09

Aktenzeichen: 12 L 1325/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1009.12L1325.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers zu unterlassen ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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