Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-08, 23 L 1126/20

23 L 1126/20Verwaltungsgericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 L 1126/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 23 L 1126/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1008.23L1126.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage Az. 23 K 3150/20 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2020 für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück X.-------straße 00, Gemarkung C. , Flur 00, Flurstück 0000, Aktenzeichen 00-00000-00-00, wird angeordnet.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jede Beteiligte ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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