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23 L 1126/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-08, 23 L 1126/20
23 L 1126/20Verwaltungsgericht08.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 23 L 1126/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1008.23L1126.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jede Beteiligte ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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